Zusätzliche CO2-Zertifikate für die Müllverbrennung höhere Abfallgebühren vermeidbar?

05.02.2021

Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion

Sehr geehrter Herr Landrat,

seit dem 1. Januar 2021 gelten die Vorgaben des neuen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Das bedeutet, dass zusätzlich zum europäischen Emissionshandel (EU ETS) ein nationales Emissionshandelssystem in Deutschland errichtet wurde.

Ziel des Gesetzes ist es, alle CO2-Emissionen aus Verbrennungsprozessen, die bisher nicht dem EU ETS unterliegen, zu bepreisen.

Nach derzeitig Stand müssen ab 2023 für die Müllverbrennung ebenfalls CO2–Zertifikate erworben werden. Ein Antrag, für die Abfallverbrennung eine Ausnahmegenehmigung beizubehalten, ist im Bundesrat jüngst gescheitert.

Da der Ennepe-Ruhr-Kreis seit vielen Jahren und auch über das Jahr 2023 hinaus den Restmüll über den Verband EKOCity verbrennt, könnte das zu drastischen Kostensteigerungen führen.

Etwa die Hälfte des Abfalls ist fossilen Ursprungs, so dass sich die Kosten für die Verbrennung um mehr als 30 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tonne erhöhen könnten.

Damit könnte sich der Mischpreis von EKOCity nach unserer Schätzung um ca. 30% erhöhen. Bezogen auf die jährlichen Liefermengen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis würde das für den Kreis zu Mehrbelastungen von bis zu  2,5  Mio. Euro führen, die am Ende  voraussichtlich die Bürgerinnen und Bürger über die Abfallgebühren tragen müssten. Diese Entwicklungen bestätigen uns in dem gemeinsamen Weg einer Vorbehandlung des Restabfalls im Ennepe-Ruhr-Kreis, um diesen in größtmöglicher Weise dem Recycling zuzuführen und der Verbrennung zu entziehen. Gleichwohl sollten wir unsererseits jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten erneut eruieren. Deshalb bitte wir zunächst um die Beantwortung nachfolgender Frage:

In den Verhandlungen zu  Verlängerung der Mitgliedschaft im EKOCity-Verband wurde uns mehrfach zugesagt, dass der Mischpreis in den kommenden Jahren in einem festgelegten Rahmen stabil bleiben werde.

In der Vorlage der Verwaltung über den Verbleib des EN-Kreises im  Abfallwirtschaftsverband EKOCity – Drs. Nr. 026/2019– wurde auf S. 4 der Mischpreis für den Zeitraum 2024 –2028 auf (netto) 116 €/Mg und für den Zeitraum 2029 –2033 mit 121 (netto) €/Mg festgesetzt. Welche Möglichkeiten ergeben sich gegenüber dem Verband, auf diese Zusage zu drängen oder im Sinne einer Art „Sonderkündigungsrecht“ die Mitgliedschaft in dem Verband zu beenden, wenn derartige Preissteigerungen umgesetzt werden müssen?

Oliver Flüshöh
-Fraktionsvorsitzender-