Weitere Hinweise zu Corona-Maßnahmen im Kreis

17.04.2020

Erneute Anfrage von Oliver Flüshöh

"Sehr geehrter Herr Landrat Schade,
lieber Olaf,

die CDU-Fraktion dankt der Verwaltung für die Antworten auf unsere Hinweise und auch deren teilweisen Umsetzung. Wie im Ältestenrat besprochen und angekündigt nachfolgend noch einige Vorschläge/Hinweise und Anfragen, die uns in den letzten Tagen erreicht haben und die über die Fragen hinausgehen, die wir bereits in der Telefonkonferenz besprochen haben:

1. Da es für uns erkennbar keine abgestimmte und organisierte Kooperation zwischen der Polizei und den Ordnungsämtern in den Städten gibt, schlagen wir vor, auf der Kreisebene zwei Teams einzusetzen, die die Polizei in der jetzigen Zeit einer zusätzlichen Belastung durch Kontrollen zur Einhaltung der Kontaktsperren unterstützen.

2. Da die letzte Sitzung des Kreisausschusses ausgefallen ist, bitten wir darum, uns in einen aktuellen Überblick über die Kreisbeteiligungen wie VER, AVU, EN-Wohnen in der Form zu übersenden, die der Kreisausschuss üblicherweise zur Verfügung gestellt bekommt. Darin sollte insbesondere auch eine kurze Einschätzung zur wirtschaftlichen Lage und den Risiken durch die COVID-19 Pandemie aufgenommen werden.

3. Folgende Fragen zur Ausbreitung der COVID-19 Pandemie im Ennepe-Ruhr-Kreis bitten wir zu beantworten:

a. Im Zusammenhang mit dem EN-Sportabend:
i. Für wie viele Personen wurde nach Bekanntwerden der Infizierung einer Person häusliche Quarantäne angeordnet?
ii. Wie viele Personen wurden gebeten, freiwillig zuhause zu bleiben?
iii. Wie viele Verwaltungsmitarbeiter waren betroffen?
iv. Wie viele Teilnehmer und weitere Personen wurden inzwischen unmittelbar oder mittelbar positiv auf COVID-19 getestet?
v. Auf wie viele Personen hat sich dadurch die Anordnung der Quarantäne oder die Bitte zum freiwilligen Haushaufenthalt ausgeweitet?
b. In wie vielen Fällen/ bei wie viel Prozent der Betroffenen ist die Quarantäne durch formalen Bescheid angeordnet worden?
c. Vor dem Hintergrund der Entschädigungsregelungen für die Betroffenen nach dem Infektionsschutzgesetz, zur Glaubhaftmachung der Anordnung gegenüber den Betroffenen und insbesondere für die mit der Anordnung von Quarantäne verbundene Strafbarkeit bei Missachtung derselben stellt sich die Frage, wieso nicht alle (!) Anordnungen schriftlich erfolgt sind und erfolgen. Hier bitten wir um Aufklärung.

Wir bitten um Stellungnahme."

Mehr zum Thema