Urteil zur aktiven Sterbehilfe Ein trauriger Tag für das Leben

26.02.2020

EAK zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Mit großer Sorge hat der Evangelische Arbeitskreis der CDU Ennepe-Ruhr (EAK) zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in die auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete bundesrepublikanische Nachkriegskultur dar.

„Ich befürchte, dass die Zulassung organisierter Angebote der aktiven Sterbehilfe und Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben ein Ende zu bereiten“, so der EAK-Kreisvorsitzende Simon Nowack (Witten).

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde ein Prozess zur rechtlichen Neugestaltung der Sterbehilfe und Sterbebegleitung in Deutschland eröffnet. Aus Sicht des EAK Ennepe-Ruhr ist es wichtig, dass wir nicht nur eine juristisch saubere Lösung bekommen, sondern auch eine Lösung, die im vollen Umfang dem christlichen Menschenbild entspricht. Dazu zählt vor allem, dass dem schwerkranken Menschen in keiner Situation das Recht auf Leben abgesprochen werden darf. Vielmehr muss er in seinem Lebenswillen unterstützt und auf seinem letzten Weg fürsorglich begleitet werden.

Hospize und Paliativmedizin statt Sterbehilfe

Der § 217 StGB wurde 2015 nach einer sehr verantwortlich und breit geführten gesellschaftlichen und politischen Debatte beschlossen. Er ist ein Kompromiss, den schließlich eine breite politische Mehrheit über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg gefunden hat. Das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe, welches vor allem Sterbehilfevereine und -Unternehmen ihr „Geschäft“  in Deutschland untersagt hat, war eine maßvolle Regelung, die die Selbstbestimmung besonders verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte. Nach Ansicht des EAK Ennepe-Ruhr steht die suizidale Beihilfe dem christlichen Menschenbild entgegen. Das Leben ist für uns Christen etwas Unwillkürliches und zugleich Heiliges, welches nicht durch geschäftsmäßige Praktiken beendet werden darf. Die Einbettung der bisher geltenden gesetzlichen Maßnahme in den Kontext einer deutlichen Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung in Deutschland überzeugt den EAK Ennepe-Ruhr daher nach wie vor.

Der Kreisvorsitzende des EAK Ennepe-Ruhr Simon Nowack ist überzeugt: „An der Art und Weise des Umgangs mit Krankheit und Tod entscheiden sich grundlegende Fragen unseres Menschseins und des ethischen Fundaments unserer Gesellschaft. Die Würde und der Wert eines Menschen dürfen sich nicht nach seiner Leistungsfähigkeit, seinem Nutzen für andere, seiner Gesundheit oder seinem Alter bemessen. Sie sind – davon sind wir als Christen überzeugt – Ausdruck davon, dass Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat und ihn bejaht und dass der Mensch sein Leben vor Gott verantwortet.“

Der Gesetzgeber soll im Umgang mit dem Urteil einen Weg finden, die Sterbehilfe weiterhin zu untersagen

Für den EAK Ennepe-Ruhr steht fest: Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich gerade darin, wie wir einander Hilfe und Unterstützung sind. Daher sprechen wir uns weiterhin für ein Verbot der gewerbsmäßigen und aktiven Sterbehilfe aus. Zugleich muss Gesellschaft, Staat, Kirche und Gesundheitssystem alles daran setzen, Menschen in besonders herausfordernden gesundheitlichen und psychischen Situationen Fürsorge und Begleitung anzubieten. Neben den bereits bestehenden und weiter auszubauenden Angeboten palliativer und hospizlicher Versorgung gehört dazu auch zunehmend die Frage, wie wir Menschen, die einsam sind, Hilfe anbieten und sie seelsorglich begleiten können. So wird der sich EAK der CDU/CSU weiterhin dafür einsetzen, dass organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden.

Daher fordert der EAK-Kreisvorsitzende Simon Nowack: „Die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid widerspricht unserem Verständnis des christlichen Menschenbilds und unserem Glauben. Jetzt gilt es eine verfassungskonforme Lösung zu finden, die möglichst vielen Standpunkten gerecht wird. Daher fordern wir die politischen Parteien auf, einen adäquaten Weg zur Neuregelung zu finden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der einzelne Abgeordnete bei diesem sehr persönlichen und schwierigen Thema frei entscheiden kann.“