In jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird eine "Wahlkreiskommission" benannt, welche die Aufgabe hat, als unabhängiges Sachgremium innerhalb von 15 Monaten nach Beginn der Wahlperiode darzulegen, welche Änderungen der Bundestagswahlkreise eventuell nötig werden, da die Bevölkerungszahl mehr als 10 % von der angestrebten Zahl (ca. 238.000 deutsche Wohnbevölkerung je Wahlkreis) abweicht. Bei der Neueinteilung gibt es eine Reihe von Grundsätzen zu beachten.
Die Länder werden über ihre Innenminister um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Reform gebeten, die sich wiederum an alle Parteien wenden mit der Bitte um Rückäußerung zur Reform.
Wichtig ist, dass konkrete und gesetzkonforme Gegenvorschläge zur von der Wahlkreiskommission vorgeschlagenen Reform erfolgen, wenn z. B. vor Ort die Meinung herrscht, dass die Reform nicht wie vorgeschlagen umgesetzt werden sollte.
Die CDU Ennepe-Ruhr ist seitens der CDU NRW ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten worden. Diese wurde in der Sitzung des CDU-Kreisvorstandes am 3. Dezember einstimmig verabschiedet und übersendet.
Sie finden die Stellungnahme im Folgenden.

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