Radverkehrsbeauftragte(r) - Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz als Basis

15.03.2021

CDU-Kreistagsfraktion: NRW-Gesetz schafft Rahmenbedingungen für Radverkehrsbeauftrage(n)

Sehr geehrter Herr Landrat,

die CDU-Kreistagsfraktion bittet Sie, den nachfolgenden Ergänzungsantrag zum TOP Ö9 – Antrag Radverkehrsbeauftragte(r) – dem Kreistag in seiner Sitzung am 22.03.2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Die Besetzung der Stelle eines/einer Radverkehrsbeauftragten findet erst nach Beschlussfassung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes im Landtag NRW statt. Die Aufgaben des/der Radverkehrsbeauftragten sollen auch die sich aus dem vorgenannten Gesetz ergebenden Aufgaben für den Ennepe-Ruhr-Kreis umfassen und das Thema Verkehrssicherheit im umfassenden Sinne aufnehmen, soweit sich dieses nicht bereits aus dem Gesetz ableitet.

Die Verwaltung wird aufgefordert, bereits jetzt darauf zu achten und gegenüber Straßen NRW darauf hinzuwirken, den Bau eines Radweges im unteren Ende der Ender Talstraße als Kreisstraße in Herdecke (Einmündung Ender Talstraße (K11) in die Gederner Straße (B226)) bis zur Kurve Sägemühle in die Planungen einzubeziehen, wenn die dort vorhandenen Straßenabsackungen instandgesetzt werden.

Begründung:

Die Landesregierung in NRW hat als erstes Flächenland überhaupt ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz beschlossen und dem nordrhein-westfälischen Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugleitet.

Ziel des Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass in Zukunft 25% der Wege in NRW mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können.

Dazu sollen Radwege im Netz gedacht werden, das über kommunale Grenzen hinausgeht. Aufgabe ist es daher, in NRW ein Radvorrangnetz mit Radschnellwegen zu entwickeln.

Ferner soll das Gesetz neben der Festlegung von Standards für die Sicherheit des Radverkehrs und einem vernünftigen Miteinander aller Verkehrsteilnehmer die Grundlage zur Förderung einer vernetzten Mobilität mit Mobilstationen und anderen Maßnahmen schaffen.

Nicht zuletzt sollen die kommunalen Strukturen gestärkt und durch (langfristige) Finanzierungsinstrumente abgesichert werden.

Klar ist, dass den Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes eine große Rolle zukommen wird. Da das Gesetz eben diese kommunalen Aufgaben durch Förderzusagen absichern möchte, wäre es sinnvoll, die Möglichkeiten, die sich aus dem Gesetz für den Ennepe-Ruhr-Kreis ergeben zu beurteilen und deshalb die Besetzung der Stelle eines Radverkehrsbeauftragten damit – soweit möglich – zu verknüpfen.

Zugleich sollten dem/der Radverkehrsbeauftragten die sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben übertragen werden.


Oliver Flüshöh
-Fraktionsvorsitzender-